Das Kleingedruckte.
Unsere AGB.
Die AGB kommen mit der Auftragserteilung zur Anwendung und sind integraler Teil unserer Offerten.
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auf unbestimmte Zeit für alle Aufträge, die der digital organizing GmbH (nachfolgend digital/organizing) erteilt werden.
Den vorliegenden AGB entgegenstehende AGB des:der Kund:in sind nur gültig, sofern digital/organizing diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Die in den AGB aufgeführten Bestimmungen gelten für sämtliche Angebote und Leistungen von digital/organizing und sind integraler Bestandteil der akzeptierten Offerten und Verträge. Abweichende schriftliche Vereinbarungen innerhalb von Spezialvereinbarungen gehen diesen AGB vor.
Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird unter www.digitalorganizing.ch/agb publiziert. Durch die Inanspruchnahme der Leistungen von digital/organizing erklärt sich der:die Kund:in mit den Bedingungen einverstanden.
2. Angebote von digital/organizing
Digital/organizing ist eine Agentur im Bereich Kommunikation, Marketing und Kampagnenführung - offline und online.
In der von digital/organizing erstellten Offerte und in diesem Zusammenhang angebotene Termine und Fristen gelten bis zum Vertragsabschluss als unverbindlich. Bei einer Zusage durch den:die Kund:in werden die Termine und Fristen nochmal auf Machbarkeit überprüft und entweder final als Vertragsbestandteil bezeichnet oder im Dialog mit dem:der Kund:in neu definiert.
3. Auftragserteilung und Zusammenarbeit
Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn der:die Kund:in eine Offerte schriftlich oder via E-Mail akzeptiert. Erteilt der:die Kund:in den Auftrag mündlich, so wird die mündliche Projektannahme seitens digital/organizing schriftlich bestätigt. Der Projektauftrag gilt nach Ablauf von 3 Arbeitstagen als genehmigt, sofern der:die Kund:in in dieser Zeit keinen schriftlichen Widerspruch gegen die Auftragsbestätigung erhebt. Bei kurzfristigen Projekten mit sofortigem Starttermin bedarf es für die Arbeitsaufnahme von digital/organizing in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung seitens des:der Kund:in.
Ab einem Auftragsvolumen von über CHF 20'000.- bedarf es nebst der Schriftlichkeit einer rechtsgültigen Unterschrift des:der Kund:in.
Der:die Kund:in unterstützt digital/organizing bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen im Wesentlichen durch rechtzeitige und klare Instruktionen, Zurverfügungstellung der erforderlichen Informationen im vereinbarten Format, Sicherstellung einer permanenten Zugriffsberechtigung auf alle zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlichen Komponenten des IT-Systems des:der Kund:insowie Zurverfügungstellung geeigneter Mitarbeiter in genügender Anzahl, um die vertraglichen Mitwirkungspflichten des:der Kund:inzu erfüllen.
4. Leistungen von digital/organizing
4.1 Auftragsausführung
digital/organizing steht dafür ein, dass die im Rahmen der Auftragsbestätigung übertragenen Arbeiten mit der gebotenen Sorgfalt und den erforderlichen Fachkenntnissen ausgeführt werden. Der Versand von Produkten und Dienstleistungen durch digital/organizing ab Zürich erfolgt auf Kosten und Gefahr des:der Kund:in.
4.2 Gewährleistung
Die schnell fortschreitende technische Entwicklung im Internetbereich erfordert eine regelmässige Anpassung der realisierten Projekte. Digital/organizing kann daher nicht dafür einstehen, dass deren Funktionsfähigkeit bei Änderungen in der Systemumgebung sowie im kombinierten Einsatz mit beliebigen Daten, Informationssystemen und Programmen gewährleistet bleibt. Jegliche Systemwartung ist nicht Bestandteil dieser Vereinbarung.
Des Weiteren kann digital/organizing nicht zur Rechenschaft gezogen werden, wenn Drittanbieter (bspw. Facebook Inc. oder Google Inc.) Werbeleistungen von digital/organizing verhindert oder verzögert.
5. Zahlungsbedingungen und Preise
Für von digital/organizing erbrachte Leistungen gelten die von digital/organizing kommunizierten Stundensätze. Gewährte Rabatte gelten ausschliesslich projektbezogen. Die offerierten Preise verstehen sich immer in Schweizer Franken inklusive Mehrwertsteuer.
Falls nichts anderes vereinbart wurde, gilt für kommerzielle Kund:innen ein Stundentarif von CHF 190 (exkl. MwSt.) und für nicht-kommerzielle Kund:innen ein Stundentarif von CHF 170 (exkl. MwSt.).
Verlangt der:die Kund:in zusätzliche, ausserhalb des ursprünglich vereinbarten Projektumfangs und Projektbudgets liegende Leistungen, werden diese dem:der Kund:in nebst der ursprünglich vereinbarten Entschädigung zusätzlich in Rechnung gestellt, wobei grundsätzlich dieselben Ansätze wie in der ursprünglichen Offerte gelten
Ab einer gewissen Projektgrösse kann digital/organizing 50 % der budgetierten Kosten bei Projektbeginn in Rechnung stellen. Die restlichen Leistungen kann digital/organizing wahlweise nach Abschluss des Projektes oder in monatlichen Tranchen verrechnen. Die Zahlungsfrist beträgt jeweils 30 Tage. Es wird kein Skonto gewährt.
Nicht in der Offerte enthaltene Kosten für Bildrechte, Fotoshootings, Verbrauchsmaterialien, Übersetzungskosten, Autorenkorrekturen, Reise-, Fracht- und sonstige Spesen werden separat und zusätzlich zur offerierten Leistung in Rechnung gestellt.
Wird der Zahlungstermin vom:von der Kund:in nicht eingehalten, ist digital/organizing berechtigt, ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins von fünf Prozent zu verlangen. Ab einer zweiten Mahnung werden pro Mahnung zusätzlich CHF 30.- in Rechnung gestellt.
Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den:die Kund:in ist digital/organizing berechtigt, jegliche Arbeiten für diese:n Kund:in einzustellen. Dies wird dem:der Kund:in vorgängig mitgeteilt. Für Schäden jeglicher Art, welche aus einer durch Nichteinhaltung der Zahlungsmodalitäten oder sonstiger Verletzung von Vertragspflichten seitens des:der Kund:in resultierenden Einstellung der Arbeit entstehen, schliesst digital/organizing jegliche Haftung aus.
Wird ein erteilter Auftrag nachträglich reduziert oder tritt der:die Vertragsprtner:in vom Vertrag zurück, kann digital/organizing Anspruch auf Entschädigung für die offerierten Leistungen erheben.
6. Urheber- und Nutzungsrechte
6.1 Allgemeine Arbeitsergebnisse und Materialien (Bilder, Logos, Schriften; analog oder digital)
Vorbehaltlich anderweitiger, schriftlicher Vereinbarung und einer angemessenen Vergütung liegen die Rechte für alle von digital/organizing erstellten Arbeitsergebnisse bei digital/organizing.
Die Veröffentlichung und Weiterverarbeitung von durch digital/organizing erstellten Arbeitsergebnissen ist nur nach Einwilligung durch digital/organizing und unter Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen durch den:die Kund:in zulässig.
Alle für die Erfüllung des Auftrags notwendigen Daten und Materialien wie z.B. Bilder, Logos und Schriften, Texte inkl. Übersetzungen, Briefings und technische Anforderungen, werden digital/organizing vom:von der Kund:in vorab und termingerecht in der benötigten Form zur Verfügung gestellt und der:die Kund:in räumt digital/organizing das kostenlose Nutzungsrecht daran ein, um die Erbringung der vereinbarten Leistungen zu ermöglichen. Liegen die Materialien aus Gründen, die der:die Kund:in oder ein:e Dritte:r zu verantworten hat, nicht termingerecht und in der entsprechend vereinbarten Form bei digital/organizing vor, so kann digital/organizing jede bis hierhin vereinbarte Erarbeitungsfrist verlängern und zusätzliche Koordinationskosten von bis zu 10% des Auftragsvolumens verrechnen. Daraus entstehende Schäden in Form von Nichteinhaltung von Projektterminen liegen vollumfänglich beim:bei der Kund:in und digital/organizing übernimmt keinerlei Verantwortung dafür.
Der:die Kund:in sichert zu, über sämtliche Rechte an den angelieferten Inhalten zu verfügen. Im Falle einer unberechtigten Übertragung allfälliger Nutzungsrechte vom:von der Kund:in an digital/organizing schliesst digital/organizing jegliche Haftung aus. der:die Kund:in ist zudem verpflichtet, digital/organizing für sämtliche daraus entstandene Ansprüche, inklusive Rechtsverfolgungskosten, schadlos zu halten und zu entlasten.
Für allfällige sonstige im Zusammenhang mit im Kund:innenenauftrag erstellten Arbeitsergebnissen entstandenen immaterialgüterrechtlichen oder anderen Konflikte oder Ansprüche liegt jegliche Haftung und Verantwortung beim: beider Kund:in. Insbesondere liegt es beim:bei der Kund:in, gewünschte rechtliche Abklärungen oder Absicherungen zu veranlassen. der:die Kund:in befreit digital/organizing in jedem Fall von jeglicher Haftung und allen Ansprüchen Dritter, inklusive Rechtsverfolgungskosten.
Die Rechte für jegliche von digital/organizing erstellten Arbeitsergebnisse und konzeptionellen Inhalte aus Konzeptions- und Beratungsphasen wie z.B. im Zusammenhang mit Pitches, welche nicht marktgerecht oder nach Vereinbarung entschädigt werden, liegen vollumfänglich bei digital/organizing. Gleiches gilt für sämtliche Arbeitsergebnisse, die von digital/organizing präsentiert, vom:von der Kund:in jedoch nicht berücksichtigt und genutzt werden.
Der:die Auftraggeber:in erwirbt mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Gesamtvergütung das nicht ausschliessliche Nutzungsrecht am von digital/organizing entwickelten Werk, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Bis dahin verbleiben alle Rechte vollumfänglich exklusiv bei digital/organizing.
Die Urheberrechte der Werke, welche von digital/organizing entwickelt werden, verbleiben bei digital/organizing. So steht es digital/organizing frei, diese bei anderen Projekten weiterzuverwenden. Dies gilt besonders für Software-Komponenten und universelle Grafik-Elemente wie z.B. Icons und Fotos. Speziell für den:die Kund:in entwickelte Produkte wie Logos, Zeichnungen etc. sind davon explizit ausgenommen.
Werden Arbeitsergebnisse vom:von der Kund:in in einem grösseren Masse als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist digital/organizing berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der geschuldeten höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.
Allfällige Vorschläge und Weisungen von Mitarbeitenden des:der Kund:in haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und sie begründen kein Miturheberrecht.
6.2 Software
Unter Vorbehalt einer anderslautenden ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung hat der:die Kund:in keinen Anspruch auf Herausgabe des Source Code der von digital/organizing entwickelten Anwendungen. Digital/organizing stellt sicher, dass die erforderlichen Nutzungsbefugnisse an der von ihr gelieferten Software vorliegen. Digital/organizing hält den:die Kund:in gegenüber Ansprüchen wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte aus solcher Software frei, sofern der:die Kund:in ihm bekannt gewordene angebliche Verletzungen umgehend zur Kenntnis bringt. Die für den Betrieb des Projektergebnisses erforderlichen Lizenzen hat der:die Kund:in zu beschaffen.
6.3 Kompatibilitäten
Offerten gelten für die Nutzung mit den aktuellen, verbreiteten Webbrowsern. der:die Kund:in ist selber dafür verantwortlich, die technischen Anforderungen zu bestimmen oder zusammen mit digital/organizing im Rahmen der Offertstellung zu definieren.
Wird die Kompatibilität zu einer bestimmten Software von Dritten nicht ausdrücklich offeriert, lehnt digital/organizing die Garantie für eine reibungslose Zusammenarbeit mit Software von Dritten ausdrücklich ab. Über jede notwendige Kompatibilität und Software-Verknüpfung muss digital/organizing im Vorfeld vom:von der Kund:in informiert sein. Allfällig hieraus resultierende Anpassungsarbeiten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
6.4 Hosting
Das Hosting wird grundsätzlich separat geregelt und ist nicht automatisch in den Projektofferten integriert.
7. Wartung und Support
Werden Wartungs- und Supportleistungen vertraglich vereinbart, gelten besondere Bedingungen für Fristen. Wartungs- und Supportarbeiten werden seitens digital/organizing auf Grundlage der aktuellen Ressourcenauslastung grundsätzlich flexibler geplant als Projektarbeiten. Die maximale Wartefrist bis zur Bearbeitung dauert zwei Monate. Je nach Anforderung und Dringlichkeit können raschere Reaktionszeiten vereinbart werden. Sie bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform.
8. Gewährleistung
Digital/organizing verpflichtet sich, alle ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen sowie im Interesse des:der Kund:inauszuführen. Sach- und Dienstleistungen werden in guter Qualität und zu aktuellen Standards geliefert.
Von der Gewährleistung in jedem Fall ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die digital/organizing nicht zu vertreten hat. Dazu gehören höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des:der Kund:in oder Dritter, sowie Unterlassung von Software-Pflege des:der Kund:in oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel und Verwendungszwecke sowie unabsehbare technologische Änderungen. Zusätzliche Anpassungen aufgrund von unabsehbaren Änderungen durch Dritte können separat nachofferiert werden.
9. Abnahme von Leistungen und Arbeitsergebnissen
Durch digital/organizing ausgeführte, abgeschlossene und dem:der Kund:in bekannte Leistungen und Arbeitsergebnisse müssen von diesem geprüft werden. Ohne schriftlichen Widerspruch durch den:die Kund:in innert 5 Arbeitstagen gelten diese als abgenommen, selbst wenn dieser die Prüfung unterlassen hat. Die Abnahme kann vom:von der Kund:in nicht widerrufen werden.
10. Leistungen Dritter
10.1 Allgemein
Digital/organizing kann zur Realisierung von Projekten notwendige Leistungen eigenständig oder nach eigenem Ermessen durch Beizug von Dritten umsetzen. Digital/organizing ist berechtigt, im Namen und auf Rechnung des:der Kund:in Verträge mit Dritten abzuschliessen, welche für die Durchführung des Auftrags notwendig sind. Kosten, welche nicht in der Offerte aufgeführt sind, bedürfen die Genehmigung des:der Kund:in. Digital/organizing wählt die Drittparteien sorgfältig aus. Sollten Dritte bei der Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen in Verzug geraten, kann digital/organizing hierfür nicht haftbar gemacht werden. Digital/organizing setzt sich gegenüber Dritten für die Interessen des:der Kund:in ein.
10.2 Schaltkosten und andere Dienstleistungen
Leistungen Dritter, die digital/organizing für den:die Kund:in bezahlt, abwickelt und organisatorisch übernimmt, werden dem:der Kund:in zuzüglich einer Marge auf den vom Dritten belasteten Preis verrechnet. Dazu gehören insbesondere Schaltkosten, Druckkosten oder sonstige Leistungen Dritter, die, wenn nicht explizit anders vertraglich vereinbart, mit einer Kommission von zuzüglich 15% in Rechnung gestellt werden.
11. Haftung
Digital/organizing haftet, egal aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Digital/organizing lehnt jede Verantwortung und Haftung für die Datensicherheit (insbesondere, aber nicht abschliessend Übertragung, Geheimhaltung, Integrität und Verfügbarkeit) im Zusammenhang mit der Übermittlung oder sonstiger Nutzung der Daten ab.
Digital/organizing haftet im Weiteren nicht für resultierende Schäden oder Folgeschäden aufgrund der Nutzung der vom:von der Kund:in erworbenen Produkte und Leistungen. Insbesondere haftet digital/organizing auch nicht für eine bestimmte Wirkung der Produkte oder entgangenen Gewinn.
Ohne ausdrücklich und eindeutig anderweitig lautende Formulierungen in der Offerte, gelten die jeweils offerierten Massnahmen und Tätigkeiten von Seiten digital/organizing als empfohlene Produkte, die mit der Erstellung abgeschlossen sind. Digital/organizing garantiert in keiner Weise das Erreichen von allfälligen Performance-Zielen und macht keine Angaben oder Versprechungen bezüglich messbaren Zielen als Vertragsbestandteil.
Der:die Kund:in stellt digital/organizing, seine:ihre Vertreter:innen, Geschäftsführer:innen, Angestellten und Bevollmächtigten von allen Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Nutzung von Produkten und Leistungen von digital/organizing erhoben werden. Der:die Kund:in ersetzt digital/organizing jede in diesem Zusammenhang erwachsene Aufwendung, Schädigung und entgangenen Gewinn, einschliesslich allfälliger Rechtsverfolgungskosten.
Kann eine Leistung durch digital/organizing aufgrund nicht termingerechter Lieferung von Informationen und/oder Materialien durch den:die Kund:in oder aufgrund von Unerreichbarkeit des:der Kund:in nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, hat der:die Kund:in den daraus entstehenden Schaden oder entgangenen Gewinn zu tragen. Daraus entstehende Zusatzaufwände bei digital/organizing werden dem:der Kund:in zusätzlich zu den vereinbarten Kosten in Rechnung gestellt.
12. Datenschutz
Die Parteien werden die jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten einhalten. Digital/organizing wird die Daten des:der Kund:in mit höchster Sorgfalt behandeln und sie vor Missbrauch und Verlust schützen. Dazu trifft digital/organizing technische und organisatorische Massnahmen, welche den gültigen Anforderungen des Schweizer DSG (Datenschutzgesetz) entsprechen.
Alle von digital/organizing gespeicherten und bearbeiteten Daten des:der Kund:in sind ausschliessliches Eigentum des:der Kund:in und werden von digital/organizing ausschliesslich zu Zwecken der Vertragserfüllung genutzt.
Der:die Kund:in gestattet digital/organizing, soweit dies gesetzlich erlaubt ist, die anonymisierte Auswertung der bei digital/organizing für den:die Kund:in gespeicherten Daten, etwa für statistische Zwecke, sowie die Verwertung der Auswertungen durch digital/organizing.
13. Exklusivität und Verschwiegenheit
Ohne eine anderslautende schriftliche Vereinbarung ist digital/organizing jederzeit berechtigt, für mehrere Kund:innen aus derselben Branche tätig zu sein. Digital/organizing ist zu jeder Zeit zu Verschwiegenheit verpflichtet, insbesondere für Geschäftsgeheimnisse des:der Kund:in und die gemeinsam erarbeiteten, geschäftsrelevanten Informationen des:der Kund:in.
Über die Zusammenarbeit als solche darf digital/organizing ohne anderslautende Vereinbarung kommunizieren. Digital/organizing behält sich das Recht vor, in Medien aller Art einen Verweis auf die Firmenpräsenz von digital/organizing zu platzieren, beispielsweise mit dem digital/organizing-Schriftzug.
14. Formvorschriften
Für die Gültigkeit von Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen zwischen digital/organizing und dem:der Kund:in bedarf es der Schriftlichkeit. Dies gilt auch für einen allfälligen Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform. E-Mails sind der Schriftform gleichgestellt. Bezüglich Projekte, die ein Volumen von CHF 20'000.- übersteigen, erfordern die Abmachungen die Unterschriften beider Vertragsparteien.
15. Weitere Bestimmungen
Digital/organizing steht das Recht zu, die AGB jederzeit zu ändern. Es liegt bei digital/organizing, laufende Projektkund:innen über anstehende Änderungen zu informieren. Ohne schriftlichen Widerspruch durch den Auftraggeber innert 3 Arbeitstagen nach Bekanntgabe, spätestens jedoch bei einem Folgeauftrag, gelten die Änderungen als genehmigt und die neuen Bestimmungen haben vollumfänglich Geltung.
16. Auslegung der allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Widersprüchen und Lücken
Sollten die Geschäftsbedingungen Widersprüche oder Lücken enthalten, so ist anhand von Zweck, Sinn und Geist sowie dem Prinzip von Treu und Glauben und den gegenseitigen Interessen der Parteien zu ermitteln, welche Regelung als angemessen erscheint. Im Falle von Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geht im Falle von Widersprüchen grundsätzlich das später Festgelegte dem Früheren vor. Sollte eine der Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen haben.
Der:die Kund:in ist nicht berechtigt, seine:ihre Rechte und Pflichten aus diesen Geschäftsbedingungen an Dritte abzutreten.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Geschäftsbedingungen sowie Spezialvereinbarungen unterstehen dem schweizerischen Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Winterthur.