AGB

 

1. GELTUNGSBEREICH

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auf unbestimmte Zeit für alle Aufträge, die der digital organizing GmbH (nachfolgend digital/organizing) erteilt werden.

Den vorliegenden AGB entgegenstehende AGB des Kunden sind nur gültig, sofern digital/organizing diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

Die in den AGB aufgeführten Bestimmungen gelten für sämtliche Angebote und Leistungen von digital/organizing und sind integraler Bestandteil der akzeptierten Offerten und Verträge. Abweichende schriftliche Vereinbarungen innerhalb von Spezialvereinbarungen gehen diesen AGB vor.

Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird unter www.digitalorganizing.ch/agb publiziert. Durch die Inanspruchnahme der Leistungen von digital/organizing erklärt sich der Kunde mit den Bedingungen einverstanden.


2. ANGEBOTE VON DIGITAL/ORGANIZING

digital/organizing ist eine Agentur im Bereich Kommunikation, Marketing und Kampagnenführung - offline und online.

In der von digital/organizing erstellten Offerte und in diesem Zusammenhang angebotene Termine und Fristen gelten bis zum Vertragsabschluss als unverbindlich. Bei einer Zusage durch den Kunden werden die Termine und Fristen nochmal auf Machbarkeit überprüft und entweder final als Vertragsbestandteil bezeichnet oder im Dialog mit dem Kunden neu definiert.

3. AUFTRAGSERTEILUNG UND ZUSAMMENARBEIT

Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn der Kunde eine Offerte schriftlich oder via E-Mail akzeptiert. Erteilt der Kunde den Auftrag mündlich, so wird die mündliche Projektannahme seitens digital/organizing schriftlich bestätigt. Der Projektauftrag gilt nach Ablauf von 3 Arbeitstagen als genehmigt, sofern der Kunde in dieser Zeit keinen schriftlichen Widerspruch gegen die Auftragsbestätigung erhebt. Bei kurzfristigen Projekten mit sofortigem Starttermin bedarf es für die Arbeitsaufnahme von digital/organizing in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung seitens des Kunden.

Ab einem Auftragsvolumen von über CHF 20'000.- bedarf es nebst der Schriftlichkeit einer rechtsgültigen Unterschrift des Kunden.

Der Kunde unterstützt digital/organizing bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen im Wesentlichen durch rechtzeitige und klare Instruktionen, Zurverfügungstellung der erforderlichen Informationen im vereinbarten Format, Sicherstellung einer permanenten Zugriffsberechtigung auf alle zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlichen Komponenten des IT-Systems des Kunden sowie Zurverfügungstellung geeigneter Mitarbeiter in genügender Anzahl, um die vertraglichen Mitwirkungspflichten des Kunden zu erfüllen. 

4. LEISTUNGEN VON DIGITAL/ORGANIZING

4.1 Auftragsausführung

digital/organizing steht dafür ein, dass die im Rahmen der Auftragsbestätigung übertragenen Arbeiten mit der gebotenen Sorgfalt und den erforderlichen Fachkenntnissen ausgeführt werden. Der Versand von Produkten und Dienstleistungen durch digital/organizing ab Zürich erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.

4.2 Gewährleistung

Die schnell fortschreitende technische Entwicklung im Internetbereich erfordert eine regelmässige Anpassung der realisierten Projekte. digital/organizing kann daher nicht dafür einstehen, dass deren Funktionsfähigkeit bei Änderungen in der Systemumgebung sowie im kombinierten Einsatz mit beliebigen Daten, Informationssystemen und Programmen gewährleistet bleibt. Jegliche Systemwartung ist nicht Bestandteil dieser Vereinbarung.

Des weiteren kann digital/organizing nicht zur Rechenschaft gezogen werden, wenn Drittanbieter (bspw. Facebook Inc. oder Google Inc.) Werbeleistungen von digital/organizing verhindert oder verzögert. 

5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND PREISE

Für von digital/organizing erbrachte Leistungen gelten die von digital/organizing kommunizierten Stundensätze. Gewährte Rabatte gelten ausschliesslich projektbezogen. Die offerierten Preise verstehen sich immer in Schweizer Franken inklusive Mehrwertsteuer.

Falls nichts anderes vereinbart wurde gilt für kommerzielle Kunden ein Stundentarif von CHF 190 (exkl. MwSt.) und für nichtkommerzielle Kunden ein Stundentarif von CHF 170 (exkl. MwSt.).

Verlangt der Kunde zusätzliche, ausserhalb des ursprünglich vereinbarten Projektumfangs und Projektbudgets liegende Leistungen, werden diese dem Kunden nebst der ursprünglich vereinbarten Entschädigung zusätzlich in Rechnung gestellt, wobei grundsätzlich dieselben Ansätze wie in der ursprünglichen Offerte gelten

Ab einer gewissen Projektgrösse kann digital/organizing 50% der budgetieren Kosten bei Projektbeginn in Rechnung stellen. Die restlichen Leistungen kann digital/organizing wahlweise nach Abschluss des Projektes oder in monatlichen Tranchen verrechnen. Die Zahlungsfrist beträgt jeweils 30 Tage. Es wird kein Skonto gewährt.

Nicht in der Offerte enthaltene Kosten für Bildrechte, Fotoshootings, Verbrauchsmaterialien, Übersetzungskosten, Autorenkorrekturen, Reise-, Fracht- und sonstige Spesen werden separat und zusätzlich zur offerierten Leistung in Rechnung gestellt.

Wird der Zahlungstermin vom Kunden nicht eingehalten, ist digital/organizing berechtigt, ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins von fünf Prozent zu verlangen. Ab einer zweiten Mahnung werden pro Mahnung zusätzlich CHF 30.- in Rechnung gestellt.

Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Kunden ist digital/organizing berechtigt, jegliche Arbeiten für diesen Kunden einzustellen. Dies wird dem Kunden vorgängig mitgeteilt. Für Schäden jeglicher Art, welche aus einer durch Nichteinhaltung der Zahlungsmodalitäten oder sonstiger Verletzung von Vertragspflichten seitens des Kunden resultierenden Einstellung der Arbeit entstehen, schliesst digital/organizing jegliche Haftung aus.

Wird ein erteilter Auftrag nachträglich reduziert oder tritt der Vertragspartner vom Vertrag zurück, kann digital/organizing Anspruch auf Entschädigung für die offerierten Leistungen erheben.


6. URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE

6.1 Allgemeine Arbeitsergebnisse und Materialien (Bilder, Logos, Schriften; analog oder digital)

Vorbehaltlich anderweitiger, schriftlicher Vereinbarung und einer angemessenen Vergütung liegen die Rechte für alle von digital/organizing erstellten Arbeitsergebnisse bei digital/organizing.

Die Veröffentlichung und Weiterverarbeitung von durch digital/organizing erstellten Arbeitsergebnissen ist nur nach Einwilligung durch digital/organizing und unter Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen durch den Kunden zulässig.

Alle für die Erfüllung des Auftrags notwendigen Daten und Materialien wie z.B. Bilder, Logos und Schriften, Texte inkl. Übersetzungen, Briefings und technische Anforderungen, werden digital/organizing vom Kunden vorab und termingerecht in der benötigten Form zur Verfügung gestellt und der Kunde räumt digital/organizing das kostenlose Nutzungsrecht daran ein, um die Erbringung der vereinbarten Leistungen zu ermöglichen. Liegen die Materialien aus Gründen, die der Kunde oder ein Dritter zu verantworten hat, nicht termingerecht und in der entsprechend vereinbarten Form bei digital/organizing vor, so kann digital/organizing jede bis hierhin vereinbarte Erarbeitungsfrist verlängern und zusätzliche Koordinationskosten von bis zu 10% des Auftragsvolumens verrechnen. Daraus entstehende Schäden in Form von Nichteinhaltung von Projektterminen liegen vollumfänglich beim Kunden und digital/organizing übernimmt keinerlei Verantwortung dafür. 

Der Kunde sichert zu, über sämtliche Rechte an den angelieferten Inhalten zu verfügen. Im Falle einer unberechtigten Übertragung allfälliger Nutzungsrechte vom Kunden an digital/organizing schliesst digital/organizing jegliche Haftung aus. Der Kunde ist zudem verpflichtet, digital/organizing für sämtliche daraus entstandene Ansprüche, inklusive Rechtsverfolgungskosten, schadlos zu halten und zu entlasten.

Für allfällige sonstige im Zusammenhang mit im Kundenauftrag erstellten Arbeitsergebnissen entstandenen immaterialgüterrechtlichen oder anderen Konflikte oder Ansprüche liegt jegliche Haftung und Verantwortung beim Kunden. Insbesondere liegt es beim Kunden, gewünschte rechtliche Abklärungen oder Absicherungen zu veranlassen. Der Kunde befreit digital/organizing in jedem Fall von jeglicher Haftung und allen Ansprüchen Dritter, inklusive Rechtsverfolgungskosten.

Die Rechte für jegliche von digital/organizing erstellten Arbeitsergebnisse und konzeptionellen Inhalte aus Konzeptions- und Beratungsphasen wie z.B. im Zusammenhang mit Pitches, welche nicht marktgerecht oder nach Vereinbarung entschädigt werden, liegen vollumfänglich bei digital/organizing. Gleiches gilt für sämtliche Arbeitsergebnisse, die von digital/organizing präsentiert, vom Kunden jedoch nicht berücksichtigt und genutzt werden.

Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Bezahlung vereinbarten Gesamtvergütung das nicht ausschliessliche Nutzungsrecht am von digital/organizing entwickelten Werk, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Bis dahin verbleiben alle Rechte vollumfänglich exklusiv bei digital/organizing.

Die Urheberrechte der Werke, welche von digital/organizing entwickelt werden, verbleiben bei digital/organizing. So steht es digital/organizing frei, diese bei anderen Projekten weiter zu verwenden. Dies gilt besonders für Software-Komponenten und universelle Grafik-Elemente wie z.B. Icons und Fotos. Speziell für den Kunden entwickelte Produkte wie Logos, Zeichnungen etc. sind davon explizit ausgenommen.

Werden Arbeitsergebnisse vom Kunden in einem grösseren Masse als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist digital/organizing berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der geschuldeten höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.

Allfällige Vorschläge und Weisungen von Mitarbeitenden des Kunden haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und sie begründen kein Miturheberrecht.


6.2 Software

Unter Vorbehalt einer anderslautenden ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung hat der Kunde keinen Anspruch auf Herausgabe des Source Code der von digital/organizing  entwickelten Anwendungen. digital/organizing stellt sicher, dass die erforderlichen Nutzungsbefugnisse an der von ihr gelieferten Software vorliegen. digital/organizing hält den Kunden gegenüber Ansprüchen wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte aus solcher Software frei, sofern der Kunde ihm bekannt gewordene angebliche Verletzungen umgehend zur Kenntnis bringt. Die für den Betrieb des Projektergebnisses erforderlichen Lizenzen hat der Kunde zu beschaffen.

6.3 Kompatibilitäten

Offerten gelten für die Nutzung mit den aktuellen, verbreiteten Webbrowsern. Der Kunde ist selber dafür verantwortlich, die technischen Anforderungen zu bestimmen oder zusammen mit digital/organizing im Rahmen der Offertstellung zu definieren.

Wird die Kompatibilität zu einer bestimmten Software von Dritten nicht ausdrücklich offeriert, lehnt digital/organizing die Garantie für eine reibungslose Zusammenarbeit mit Software von Dritten ausdrücklich ab. Über jede notwendige Kompatibilität und Software-Verknüpfung muss digital/organizing im Vorfeld vom Kunden informiert sein. Allfällig hieraus resultierende Anpassungsarbeiten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

6.4 Hosting

Das Hosting wird grundsätzlich separat geregelt und ist nicht automatisch in den Projektofferten integriert. 


7. WARTUNG UND SUPPORT

Werden Wartungs- und Supportleistungen vertraglich vereinbart, gelten besondere Bedingungen für Fristen. Wartungs- und Supportarbeiten werden seitens digital/organizing auf Grundlage der aktuellen Ressourcenauslastung grundsätzlich flexibler geplant als Projektarbeiten. Die maximale Wartefrist bis zur Bearbeitung dauert zwei Monate. Je nach Anforderung und Dringlichkeit können raschere Reaktionszeiten vereinbart werden. Sie bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform.


8. GEWÄHRLEISTUNG

digital/organizing verpflichtet sich, alle ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen sowie im Interesse des Kunden auszuführen. Sach- und Dienstleistungen werden in guter Qualität und zu aktuellen Standards geliefert.

Von der Gewährleistung in jedem Fall ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die digital/organizing nicht zu vertreten hat. Dazu gehören höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, sowie Unterlassung von Software-Pflege des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel und Verwendungszwecke sowie unabsehbare technologische Änderungen. Zusätzliche Anpassungen aufgrund von unabsehbaren Änderungen durch Dritte können separat nachofferiert werden.

9. ABNAHME VON LEISTUNGEN UND ARBEITSERGEBNISSEN

Durch digital/organizing ausgeführte, abgeschlossene und dem Kunden bekannte Leistungen und Arbeitsergebnisse müssen von diesem geprüft werden. Ohne schriftlichen Widerspruch durch den Kunden innert 5 Arbeitstagen gelten diese als abgenommen, selbst wenn dieser die Prüfung unterlassen hat. Die Abnahme kann vom Kunden nicht widerrufen werden.

10. LEISTUNGEN DRITTER

10.1 Allgemein

digital/organizing kann zur Realisierung von Projekten notwendige Leistungen eigenständig oder nach eigenem Ermessen durch Beizug von Dritten umsetzen. digital/organizing ist berechtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden Verträge mit Dritten abzuschliessen, welche für die Durchführung des Auftrags notwendig sind. Kosten, welche nicht in der Offerte aufgeführt sind, bedürfen die Genehmigung des Kunden. digital/organizing wählt die Drittparteien sorgfältig aus. Sollten Dritte bei der Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen in Verzug geraten, kann digital/organizing hierfür nicht haftbar gemacht werden. digital/organizing setzt sich gegenüber Drittenfür die Interessen des Kunden ein.

10.2 Schaltkosten und andere Dienstleistungen

Leistungen Dritter, die digital/organizing für den Kunden bezahlt, abwickelt und organisatorisch übernimmt, werden dem Kunden zuzüglich einer Marge auf den vom Dritten belasteten Preis verrechnet. Dazu gehören insbesondere Schaltkosten, Druckkosten oder sonstige Leistungen Dritter, die, wenn nicht explizit anders vertraglich vereinbart, mit einer Kommission von zuzüglich 15% in Rechnung gestellt werden.

11. HAFTUNG

digital/organizing haftet, egal aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

digital/organizing lehnt jede Verantwortung und Haftung für die Datensicherheit (insbesondere, aber nicht abschliessend Übertragung, Geheimhaltung, Integrität und Verfügbarkeit) im Zusammenhang mit der Übermittlung oder sonstiger Nutzung der Daten ab.

digital/organizing haftet im Weiteren nicht für resultierende Schäden oder Folgeschäden aufgrund der Nutzung der vom Kunden erworbenen Produkte und Leistungen. Insbesondere haftet digital/organizing auch nicht für eine bestimmte Wirkung der Produkte oder entgangenen Gewinn.

Ohne ausdrücklich und eindeutig anderweitig lautende Formulierungen in der Offerte, gelten die jeweils offerierten Massnahmen und Tätigkeiten von Seiten digital/organizing als empfohlene Produkte, die mit der Erstellung abgeschlossen sind. digital/organizing garantiert in keiner Weise das Erreichen von allfälligen Performance-Zielen und macht keine Angaben oder Versprechungen bezüglich messbaren Zielen als Vertragsbestandteil.

Der Kunde stellt digital/organizing, seine Vertreter, Geschäftsführer, Angestellten und Bevollmächtigten von allen Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Nutzung von Produkten und Leistungen von digital/organizing erhoben werden. Der Kunde ersetzt digital/organizing jede in diesem Zusammenhang erwachsene Aufwendung, Schädigung und entgangenen Gewinn, einschliesslich allfälliger Rechtsverfolgungskosten.

Kann eine Leistung durch digital/organizing aufgrund nicht termingerechter Lieferung von Informationen und/oder Materialien durch den Kunden oder aufgrund von Unerreichbarkeit des Kunden nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, hat der Kunde den daraus entstehenden Schaden oder entgangenen Gewinn zu tragen. Daraus entstehende Zusatzaufwände bei digital/organizing werden dem Kunden zusätzlich zu den vereinbarten Kosten in Rechnung gestellt.

12. DATENSCHUTZ

Die Parteien werden die jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten einhalten. digital/organizing  wird die Daten des Kunden mit höchster Sorgfalt behandeln und sie vor Missbrauch und Verlust schützen. Dazu trifft digital/organizing  technische und organisatorische Massnahmen, welche den gültigen Anforderungen des Schweizer DSG (Datenschutzgesetz) entsprechen.

Alle von digital/organizing  gespeicherten und bearbeiteten Daten des Kunden sind ausschliessliches Eigentum des Kunden und werden von digital/organizing  ausschliesslich zu Zwecken der Vertragserfüllung genutzt.

Der Kunde gestattet digital/organizing , soweit dies gesetzlich erlaubt ist, die anonymisierte Auswertung der bei digital/organizing  für den Kunden gespeicherten Daten, etwa für statistische Zwecke, sowie die Verwertung der Auswertungen durch digital/organizing.

13. EXKLUSIVITÄT UND VERSCHWIEGENHEIT

Ohne eine anderslautende schriftliche Vereinbarung ist digital/organizing jederzeit berechtigt, für mehrere Kunden aus derselben Branche tätig zu sein. digital/organizing ist zu jeder Zeit zu Verschwiegenheit verpflichtet, insbesondere für Geschäftsgeheimnisse des Kunden und die gemeinsam erarbeiteten, geschäftsrelevanten Informationen des Kunden.

Über die Zusammenarbeit als solche darf digital/organizing ohne anderslautende Vereinbarung kommunizieren. digital/organizing behält sich das Recht vor, in Medien aller Art einen Verweis auf die Firmenpräsenz von digital/organizing zu platzieren, beispielsweise mit dem digital/organizing-Schriftzug.

14. FORMVORSCHRIFTEN

Für die Gültigkeit von Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen zwischen digital/organizing und dem Kunden bedarf es der Schriftlichkeit. Dies gilt auch für einen allfälligen Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform. E-Mails sind der Schriftform gleichgestellt. Bezüglich Projekte, die ein Volumen von CHF 20'000.- übersteigen, erfordern die Abmachungen die Unterschriften beider Vertragsparteien.


15. WEITERE BESTIMMUNGEN

digital/organizing steht das Recht zu, die AGB jederzeit zu ändern. Es liegt bei digital/organizing, laufende Projektkunden über anstehende Änderungen zu informieren. Ohne schriftlichen Widerspruch durch den Auftraggeber innert 3 Arbeitstagen nach Bekanntgabe, spätestens jedoch bei einem Folgeauftrag, gelten die Änderungen als genehmigt und die neuen Bestimmungen haben vollumfänglich Geltung.

16. AUSLEGUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN BEI WIDERSPRÜCHEN UND LÜCKEN

Sollten die Geschäftsbedingungen Widersprüche oder Lücken enthalten, so ist anhand von Zweck, Sinn und Geist sowie dem Prinzip von Treu und Glauben und den gegenseitigen Interessen der Parteien zu ermitteln, welche Regelung als angemessen erscheint. Im Falle von Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geht im Falle von Widersprüchen grundsätzlich das später Festgelegte dem Früheren vor. Sollte eine der Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen haben.

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesen Geschäftsbedingungen an einen Dritten abzutreten.

17. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Diese Geschäftsbedingungen sowie Spezialvereinbarungen unterstehen dem schweizerischen Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Winterthur.

Die weibliche Form ist in diesen AGBs der männlichen Form gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt.

digital organizing GmbH - AGB - September 2023